Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur vertrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zugelassen sind. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.
14.05.2019
Präparat | Co-Amoxicillin Sandoz 312,5, Pulver zur Zubereitung einer Suspension |
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Zulassungsnummer | 55203 |
Wirkstoffe | amoxicillinum anhydricum ut amoxicillinum trihydricum, acidum clavulanicum ut kalii clavulanas |
Zulassungsinhaberin | Sandoz Pharmaceuticals AG |
Rückzug der Charge | HX3438 |
Die Firma Sandoz Pharmaceuticals AG zieht die obenerwähnte Charge von Co-Amoxicillin Sandoz 312,5, Pulver zur Zubereitung einer Suspension bis auf Stufe Patient vom Markt zurück.
Der Rückruf erfolgt, weil die Versiegelung einzelner Flaschen der Charge HX3438 defekt sein könnte. Dies kann zu Feuchtigkeitsaufnahme und dadurch zu einem Abbau der Wirkstoffe des Präparats und zu einer verminderten Wirksamkeit, insbesondere gegen beta-Lactamase produzierende Erreger, führen.
Der Rückruf erfolgt mittels Firmenschreiben an die mit dem Präparat belieferten Kunden und durch Inserate in der Tagespresse.
Letzte Änderung 14.05.2019