Anpassung des Merkblatts über nichtstandardisierbare Arzneimittel und zur Liste von nichtstandardisierbaren Arzneimitteln und Arzneimittelgruppen mit zulassungspflichtigem Herstellungsverfahren nach Anhang 3 VAZV

25.05.2022

In Bezug auf die Voraussetzungen für die Ausnahme von der Bewilligungs- und Zulassungspflicht von nichtstandardisierbaren Arzneimitteln wurden im Kapitel 3.3 des Merkblatts folgende Änderungen vorgenommen:

  • Erfordernis eines geschlossenen Systems wurde präzisiert.
  • Beschreibung der Situationen, welche ohne Bewilligung nicht zulässig sind, wurden der besseren Verständlichkeit halber umformuliert.

Das angepasste Merkblatt ist ab dem 18.5.2022 gültig.