Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur vertrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zugelassen sind. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.
Präzisierung der Einreichung per eDOK und eCTD bei Co-Marketing Arzneimitteln; Korrektur bezüglich der Einreichungsfrist von Änderungen ohne Bewertung (TAM)
01.10.2023
Betreffend Co-Marketing Arzneimittel wurde die Einreichung bei komplett identischem Dokumentationssatz für eDOK und für eCTD präzisiert.
Darüber hinaus verlängerte man die Einreichungsfrist von Änderungen ohne Bewertung nach Implementierung für TAM-Arzneimittel von bisher maximal 1 Monat auf neu maximal 60 Kalendertage.
Im Rahmen der Aktualisierung der Wegleitung wurden weitere redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Die angepasste Wegleitung Formale Anforderungen ist ab 1. Oktober 2023 gültig.