Wer Arzneimittel herstellt, vertreibt oder abgibt, ist seit dem 1. Januar 2019 gesetzlich verpflichtet, Swissmedic jeden Verdacht auf illegalen Arzneimittelhandel zu melden.
Wer Arzneimittel herstellt, vertreibt oder abgibt, ist seit dem 1. Januar 2019 gesetzlich verpflichtet, Swissmedic jeden Verdacht auf illegalen Arzneimittelhandel zu melden.
Gefälschte und illegal verkaufte Arzneimittel und Medizinprodukte bergen grosse Risiken für die Gesundheit.
Die Bekämpfung von Arzneimittel- und Medizinproduktefälschungen erfordert ein international koordiniertes Vorgehen.
Swissmedic: Illegale Arzneimittelimporte
Swissmedic: Leitfaden Arzneimittel aus dem Internet
Warum Sie beim Kauf von Arzneimitteln aus dem Internet vorsichtig sein sollten, und was passiert, wenn sich am Zoll herausstellt, dass eine an Sie andressierte Sendung ein illegaler Arzneimittelimport ist - das erfahren Sie in diesem Video.