Wer Arzneimittel herstellt, vertreibt oder abgibt, ist seit dem 1. Januar 2019 gesetzlich verpflichtet, Swissmedic jeden Verdacht auf illegalen Arzneimittelhandel zu melden.
Wer Arzneimittel herstellt, vertreibt oder abgibt, ist seit dem 1. Januar 2019 gesetzlich verpflichtet, Swissmedic jeden Verdacht auf illegalen Arzneimittelhandel zu melden.
Gefälschte und illegal verkaufte Arzneimittel und Medizinprodukte bergen grosse Risiken für die Gesundheit.
Die Bekämpfung von Arzneimittel- und Medizinproduktefälschungen erfordert ein international koordiniertes Vorgehen.
Swissmedic: Illegale Arzneimittel
Swissmedic: Leitfaden Arzneimittel aus dem Internet