Anpassung der Wegleitung Zulassung immunologische Tierarzneimittel im Seuchenfall

Neues Kapitel zu Zulassungen unter aussergewöhnlichen Umständen gemäss Art. 25 der EU Verordnung 2019/6

01.06.2025

In der Wegleitung Zulassung immunologische Tierarzneimittel im Seuchenfall wurde ein Kapitel zu Zulassungen unter aussergewöhnlichen Umständen gemäss Art. 25 der EU Verordnung 2019/6 aufgenommen.

Weiter wurde die Wegleitung in Bezug auf die Möglichkeiten der Firmenmeetings angepasst.

Die angepasste Wegleitung Zulassung immunologische Tierarzneimittel im Seuchenfall ist ab dem 1.6.2025 gültig.