Packungsgrössen für Tierarzneimittel können neu ohne die Einreichung von Mock-ups genehmigt werden, wenn die Packungen nicht unmittelbar in den Vertrieb gebracht werden sollen.
01.07.2026
Ab dem 01.07.2026 können für Tierarzneimittel auch Packungsgrössen ohne die Einreichung von Mock-ups genehmigt werden, wenn die Packungen nicht unmittelbar in den Vertrieb gebracht werden sollen. Die Mock-ups können zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch vor dem erstmaligen Inverkehrbringen zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die Wegleitung Packmittel Tierarzneimittel wurde entsprechend angepasst und kommt ab dem 1. Juli 2026 zur Anwendung.