Für Änderungen ohne Bewertung gilt neu eine Meldefrist von 60 Tagen.
04.11.2022
Die Meldefrist für Änderungen ohne Bewertung wurde auf Antrag der Zulassungsinhaberinnen erhöht: statt wie bisher 30 Tage gilt neu eine Meldefrist von 60 Tagen.
Die angepassten Wegleitung Änderungen TAM HMV4 ist ab 1.11.2022 gültig.