Als Exportland soll im Formular das Land in der EU deklariert werden, aus welchem die Packungen des Arzneimittels beschafft werden.
Die Muster sind zeitgleich, bzw. innert 3 Tagen vor bis spätestens 3 Tage nach der Einreichung der Gesuchsunterlagen an OMCL einzureichen.
Grundsätzlich ist eine Musterpackung pro Dosisstärke und pro Exportland einzureichen. Es ist zudem darauf zu achten, dass die Haltbarkeit der eingereichten Muster die Dauer des Zulassungsprozesses abdeckt. Abhängig von der Darreichungsform, der Dosisstärke, der Anzahl enthaltener Einzeldosen pro Packung und/oder der Dauer des Prozesses bis zum Abschluss der formalen Kontrolle kann es erforderlich sein, dass Swissmedic weitere Muster anfordert.
*) insbesondere folgende Massnahmen:
- Pharmacovigilance Plan mit den darin beschriebenen Massnahmen (beispielsweise risikospezifische Fragebögen (Specific / Targeted Follow-Up Questionnaires))
- risikominimierende Massnahmen (beispielsweise geeignete Hinweise in der Fach- und Patienteninformation, Gestaltung des Packmaterials, zusätzliche Massnahmen wie Patientenkarten, behördlich angeordnetes Informationsmaterial)
Ja
Ja, entsprechend Wegleitung Mobile Technologien.
Mobile Technologien auf der ausländischen Packung dürfen nicht ersichtlich sein.