Als Exportland soll im Formular das Land in der EU deklariert werden, aus welchem die Packungen des Arzneimittels beschafft werden.
Die Muster sind zeitgleich, bzw. innert 3 Tagen vor bis spätestens 3 Tage nach der Einreichung der Gesuchsunterlagen an OMCL einzureichen.
Grundsätzlich ist eine Musterpackung pro Dosisstärke und pro Exportland einzureichen. Es ist zudem darauf zu achten, dass die Haltbarkeit der eingereichten Muster die Dauer des Zulassungsprozesses abdeckt. Abhängig von der Darreichungsform, der Dosisstärke, der Anzahl enthaltener Einzeldosen pro Packung und/oder der Dauer des Prozesses bis zum Abschluss der formalen Kontrolle kann es erforderlich sein, dass Swissmedic weitere Muster anfordert.
*) insbesondere folgende Massnahmen:
- Pharmacovigilance Plan mit den darin beschriebenen Massnahmen (beispielsweise risikospezifische Fragebögen (Specific / Targeted Follow-Up Questionnaires))
- risikominimierende Massnahmen (beispielsweise geeignete Hinweise in der Fach- und Patienteninformation, Gestaltung des Packmaterials, zusätzliche Massnahmen wie Patientenkarten, behördlich angeordnetes Informationsmaterial)
Ja
Ja, entsprechend Wegleitung Mobile Technologien.
Mobile Technologien auf der ausländischen Packung dürfen nicht ersichtlich sein.
Im Sinne des vereinfachten Zulassungsverfahrens wird die Primärverpackung bei parallelimportierten Arzneimitteln von Swissmedic nicht geprüft und genehmigt und in der Aufmachung des Exportlandes akzeptiert. Für die Patientinnen und Patienten in der Schweiz unverständliche Angaben auf dem Primärpackmittel, welche für die korrekte Anwendung wichtig sind, sind in der FI respektive PI in der Rubrik «Sonstige Hinweise» bzw. «Was ist ferner zu beachten?» zu erläutern (vgl. Wegleitung Einfuhr eines Humanarzneimittels nach Art. 14 Abs. 2 und 3 HMG (Parallelimport)).
Da ein Einfluss einer zusätzlichen Etikette auf das Arzneimittel nicht ausgeschlossen werden kann (z.B. aufgrund einer Migration von Bestandteilen des Klebestoffs oder der Tinte in das Behältnis) und zur Vermeidung von Abgrenzungsfragen, werden solche Zusatzetiketten auf Primärpackmitteln von Swissmedic nicht akzeptiert. Dies unabhängig davon, welche Art (Blister, Tuben, Flaschen, etc) und welches Material von Primärpackmitteln betroffen ist und welche Flächen des Primärpackmittels überklebt werden sollen.