Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur vertrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zugelassen sind. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.
Medienmitteilung
28.12.2023
Swissmedic hat nach sorgfältiger Prüfung das Arzneimittel Beyfortus der Zulassungsinhaberin Sanofi-Aventis (Suisse) SA zugelassen. Beyfortus wird angewendet zur Prophylaxe von Erkrankungen der unteren Atemwege, die durch das respiratorische Synzytial-Virus (RSV) verursacht werden.
Das RSV ist ein Atemwegsvirus, das in der Regel leichte Symptome – ähnlich einer Erkältung – verursacht. Bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern kann das Virus jedoch Erkrankungen auslösen, die zu einer Lungenentzündung oder Bronchiolitis (Entzündung der kleinen Atemwege in der Lunge) führen können. Beyfortus (mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab) wird intramuskulär als einmalige Injektion verabreicht.