Selbstmedikation wird erleichtert – Anpassungen bei der Abgabe von Arzneimitteln

10.04.2017 - Die Selbstmedikation wird künftig erleichtert und die Fachkompetenz der Abgabestellen für Arzneimittel (Drogerien, Apotheken) besser genutzt. Das hat der Gesetzgeber im Rahmen der Heilmittelgesetzrevision entschieden. Swissmedic hat am 6. April 2017 Vertreter der betroffenen Verbände sowie die designierten externen Fachexperten über den konkreten Projektplan und die ihnen im Projekt zugedachte Rolle informiert: 

Die Abgabekategorie C (Apothekenpflicht) gibt es in Zukunft nicht mehr. Das bedeutet, dass Drogerien, nach Abschluss der Umteilung, alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel abgeben können. Überprüft wird weiter, welche Arzneimittel der Abgabekategorie D - vor dem Hintergrund der politisch angestrebten Förderung der Selbstmedikation - auch ohne Fachberatung abgegeben werden können. Diese Arzneimittel sollen in die Abgabekategorie E (Verkauf in allen Geschäften) umgeteilt werden. Eine neu ins Heilmittelgesetz aufgenommene Bestimmung gibt Swissmedic zudem die Kompetenz festzulegen, welche Arzneimittel durch eidgenössisch diplomierte Therapeutinnen und Therapeuten im Rahmen ihrer Berufsausübung abgegeben werden dürfen.

Die rechtlichen Vorgaben erfordern eine Evaluation und Neuzuteilung aller Arzneimittel der heutigen Abgabekategorie C sowie gewisser Arzneimittel der Abgabekategorie D. Diese Evaluation erfolgt nach definierten wissenschaftlichen Kriterien und unter Einbezug von externen Fachexperten, welche gleichzeitig alle Abgabestellen vertreten. Ziel ist es, den politischen Auftrag zu erfüllen, das heisst die Selbstmedikation zu fördern ohne die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gefährden. Im Vordergrund stehen hier der Aspekt des Medikamentenmissbrauchs und die möglichen Wechselwirkungen von nicht verschreibungspflichtigen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

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