Produkte mit Cannabidiol (CBD) - Überblick

Vollzugshilfe der technischen Plattform für Abgrenzungsfragen BAG, BLV und Swissmedic

Produkte mit Cannabidiol (CBD) liegen auch in der Schweiz im Trend. CBD untersteht im Gegensatz zu THC (Tetrahydrocannabinol) nicht dem Betäubungsmittelgesetz, weil es keine vergleichbare psychoaktive Wirkung hat. Dies bedeutet jedoch nicht, dass CBD nach Belieben irgendwelchen Präparaten beigegeben oder willkürlich beworben werden kann.

Damit ein Produkt legal vermarktet werden darf, muss es jener Gesetzgebung entsprechen, gemäss welcher es in Verkehr gebracht wird: Je nach Zuordnung kommt die entsprechende schweizerische Gesetzgebung zur Anwendung.

Das vorliegende Merkblatt gibt einen Überblick über die verschiedenen Angebote CBD-haltiger Rohstoffe und Produkte und deren Einstufung und Verkehrsfähigkeit aufgrund der aktuellen Gesetzeslage. Es dient primär als Vollzugshilfe, um die jeweilige Zuständigkeit (Behörde) aufzuzeigen und einen einheitlichen Vollzug zu fördern. Gleichzeitig sollen mögliche Anbieter für die zu beachtenden rechtlichen Vorgaben sensibilisiert werden.

https://www.swissmedic.ch/content/swissmedic/de/home/news/mitteilungen/produkte-mit-cannabidiol--cbd----ueberblick.html