Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur vertrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zugelassen sind. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.
Anforderungen an die Erarbeitung von Monographien über Substanzen (synthetische, semi-synthetische und natürliche Substanzen)
Anforderungen an die Erarbeitung von Monographien über pflanzliche Drogen und Zubereitungen
Dokumentenvorlage für HPTLC-Illustrationen
Anforderungen an die Erarbeitung von Monographien über Stoffe und Zubereitungen der Komplementärmedizin
Anforderungen an die Erarbeitung von Präparatemonographien