Schwerpunktaktion bei illegal importierten Erektionsförderern: was wirklich drin ist

Swissmedic-Labor untersucht illegale Arzneimittel-Sendungen mit deklariertem Wirkstoff Tadalafil

28.10.2019

Erektionsförderer führen seit mehreren Jahren die Statistik der illegal in die Schweiz importierten Arzneimittel an. Diese rezeptpflichtigen Arzneimittel werden in der Regel ohne die notwendigen ärztlichen Vorabklärungen importiert. In vielen Präparaten ist nicht drin, was draufsteht, der Konsum dieser Produkte kann die Gesundheit erheblich gefährden. Frühere Analysen ergaben, dass die Qualität dieser Artikel oft mangelhaft ist. Swissmedic hat deshalb erneut über mehrere Wochen illegal importierte und konfiszierte Erektionsförderer im eigenen Labor (OMCL) untersucht. Diesmal lag der Fokus der Schwerpunktaktion bei Präparaten mit dem Wirkstoff Tadalafil. Beinahe die Hälfte der analysierten Muster waren potentiell gesundheitsschädlich oder nutzlos.

Seit Anfang 2019 bearbeiten die Eidgenössische Zollverwaltung und Swissmedic illegal importierte Arzneimittel im so genannten einfachen Verfahren (vgl. Box). Damit können mehr illegale Sendungen entdeckt und aus dem Verkehr gezogen werden.

Swissmedic hat dieses Jahr sichergestellte Produkte mit dem deklarierten Wirkstoff Tadalafil im eigenen Labor analysiert. Fast die Hälfte der untersuchten Muster waren von mangelhafter Qualität und enthielten nicht, was auf den Verpackungen deklariert ist. Meist waren die Präparate nicht richtig dosiert. Bei einem Produkt war nur ein Achtel der deklarierten Menge enthalten, bei einem anderen Produkt das Zweieinhalbfache der angegebenen Dosis. Bei einem Präparat mit dem Zusatznamen «Super Active» waren alle sechs analysierten Muster stark unterdosiert. Sieben Produkte enthielten den falschen Wirkstoff (andere PDE-5-Hemmer für die Behandlung von Erektionsstörungen), ein Präparat war mit anderen Substanzen wie Paracetamol kontaminiert.

15 % aller Muster waren massiv überdosiert. Eine Tablette enthielt mit 80 mg Wirkstoff das Vierfache der maximalen Tagesdosis bzw. das 16-fache der empfohlenen Menge bei einer täglichen Anwendung von Tadalafil in niedrigen Dosierungen. Diese Überdosierungen sind besonders bedenklich, weil der Wirkstoff im Körper nur relativ langsam abgebaut wird. Erhöhte Dosierungen wirken nicht stärker, die Risiken für unerwünschte Nebenwirkungen wie Blutdruckabfall oder Überempfindlichkeitsreaktionen sind aber höher. Vor allem bei Personen mit Risikofaktoren kann es zu sehr schwerwiegenden Zwischenfällen mit Herzrhythmusstörungen oder gar einem Herzinfarkt kommen. Die Überdosierungen lassen sich nicht medizinisch begründen und werden vermutlich ausschliesslich als zusätzliches «Verkaufsargument» eingesetzt.

Die Resultate im Detail: Bei 67 (oder fast 48 %) der 140 analysierten Präparate wurden folgende Qualitätsmängel gefunden:

  • 52 Präparate (37 %) waren falsch dosiert
  • 21 Muster (15 %) waren stark überdosiert
  • 8 Präparate (beinahe 6 %) enthielten kaum Wirkstoffe
  • 6 Präparate (über 4 %) enthielten falsche, das heisst andere, nicht deklarierte chemische Wirkstoffe.

Swissmedic warnt vor dem Bezug und der Anwendung von nicht zugelassenen Medikamenten, die per Inserat, Werbe-E-Mails, über Webseiten oder Social Media angepriesen werden.

Der Bezug und Konsum von Arzneimitteln aus unbekannter Quelle über das Internet kann die Gesundheit gefährden. Nur bei Arzneimitteln aus kontrollierten Bezugsquellen ist gewährleistet, dass die Qualität den Anforderungen entspricht und die Gesundheit nicht gefährdet wird.

Vereinfachtes Verfahren führt zu mehr Beschlagnahmungen illegaler Sendungen

Die grosse Zunahme der Beschlagnahmungen bei illegal importierten Erektionsförderern ist auf eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der Eidgenössischen Zollverwaltung und Swissmedic zurückzuführen.

Seit Anfang 2019 werden illegal importierte Arzneimittel im so genannten vereinfachten Verfahren bearbeitet. Dieses Verfahren wurde 2018 im Rahmen eines Pilotprojekts gegen illegale Importe von Erektionsförderern getestet. Aufgrund der positiven Ergebnisse – damit können mit wenig Mehraufwand viel mehr Sendungen beschlagnahmt werden – kommt das vereinfachte Verfahren seit Januar 2019 im Bereich illegale Arzneimittelimporte bei weiteren Wirkstoffen zum Einsatz.

Beim vereinfachten Verfahren werden illegale Sendungen beschlagnahmt und keine Verfahrenskosten verrechnet, sofern die Empfänger damit einverstanden sind, dass die Ware vernichtet wird. Wie bisher wird bei wiederholtem Import ein ordentliches, kostenpflichtiges Verwaltungsverfahren eröffnet, beim illegalen Arzneimittelimport grosser Mengen sogar ein Strafverfahren eingeleitet.