10 Jahre Medicrime Konvention

02.12.2021

Die Medicrime Konvention hat Geburtstag:  der Europarat feiert heute ihr zehnjähriges Bestehen. Das Übereinkommen schützt die Öffentlichkeit vor illegalen Arzneimittelfälschungen sowie illegalem Handel und regelt den Informationsaustausch zwischen nationalen und internationalen Behörden und Fachstellen.

Die Schweiz war vor zehn Jahren aktiv an der Ausarbeitung der Medicrime Konvention beteiligt und gehörte zu jenen Staaten, die das Übereinkommen als erste unterzeichneten.

Bis heute haben weltweit 18 Staaten die Konvention umgesetzt und weitere 18 haben sie unterzeichnet. Swissmedic feiert heute mit dem Europarat im Rahmen einer Online-Veranstaltung den 10. Jahrestag der Unterzeichnung des Übereinkommens.

Die Medicrime Konvention verpflichtet die beteiligten Staaten dazu, Heilmittelfälschungen und andere Vergehen und Verbrechen, die die öffentliche Gesundheit bedrohen könnten, zu verfolgen und unter Strafe zu stellen. Darüber hinaus umfasst sie Massnahmen zur Prävention und zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie Vorgaben zur Zusammenarbeit der verantwortlichen Behörden und Fachstellen. Die Konvention gewährleistet den Informationsaustausch zwischen den nationalen und internationalen Behördennetzwerken, der für eine effektive Umsetzung der Konvention zentral ist. Das Modell, das diesen Austausch ermöglicht, konnte auf Initiative der Schweiz hin in die Konvention einfliessen.

Swissmedic betreibt die nationale Kontaktstelle für Arzneimittelfälschungen in der Schweiz und ist nationaler SPOC (Single Point of Contact) zur Umsetzung der Medicrime Konvention. Meldungen bei Verdacht auf illegale Geschäfte, wie Heilmittelhandel oder –fälschungen können Swissmedic mit einem entsprechenden Kontaktformular gemeldet werden.

Die Schweiz wird im Ausschuss der Vertragsstaaten der Medicrime Konvention durch Swissmedic vertreten. Weitere Informationen zum Übereinkommen können auf der Webseite des Europarates eingesehen werden: