Teilrevision der Heilmittel-Gebührenverordnung vom 15. März 2007

Die Teilrevision der Heilmittel-Gebührenverordnung (HGebV; SR 812.214.5) im Bereich Transplantatprodukte wurde vom Institutsrat am 15. März 2007 beschlossen und tritt auf den 1. Juli 2007 in Kraft. Die Änderung ist in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts Nr. 19 vom 8. Mai 2007 http://www.admin.ch/ch/d/as/2007/index0_19.html publiziert.

Unterlagen zum Anhörungs- und Ämterkonsultationsverfahren:
Nach Artikel 49 des Transplantationsgesetzes gilt sinngemäss auch Art. 65 des HMG, wodurch der Institutsrat somit auch zuständig ist für die Festsetzung der Gebühren, die vom Institut für seine Vollzugsaufgaben im Bereich der Transplantatprodukte erhoben werden. In der HGebV müssen somit diejenigen gebührenpflichtigen Tatbestände verankert werden, deren Vollzug das Transplantationsgesetz dem Institut überträgt. Im Rahmen eines kurzen, kombinierten Anhörungs- und Ämterkonsultationsverfahrens wurden am 3. Juli 2006 die interessierten Fachkreise und Verbände, sowie die Kantone und die betroffenen Bundesämter direkt angeschrieben.

https://www.swissmedic.ch/content/swissmedic/de/home/humanarzneimittel/besondere-arzneimittelgruppen--ham-/transplantation-products/teilrevision-der-heilmittel-gebuehrenverordnung-2007.html