Neue Wegleitung Arzneimittelbezeichnungen HMV4

01.01.2020

Die neue Wegleitung Arzneimittelbezeichnungen HMV4 beschreibt die Anforderungen an die Arzneimittelbezeichnung. Gesuchstellerinnen soll durch die Publikation transparent gemacht werden, welche Anforderungen gemäss geltender Praxis der Swissmedic zu erfüllen sind, damit entsprechende Gesuche von Swissmedic möglichst rasch und effizient bearbeitet werden können. Die Wegleitung dient Swissmedic zudem als Hilfsmittel, um die gesetzlichen Bestimmungen zur Arzneimittelbezeichnung einheitlich und rechtsgleich anzuwenden.

Die Wegleitung enthält keine neuen Anforderungen, sondern widerspiegelt die aktuelle Begutachtungspraxis. Sie wird den Gesuchstellerinnen auf der Swissmedic Homepage zur Verfügung gestellt und ist ab 1. Januar 2020 gültig.