Die Kontaktdaten der im Merkblatt genannten Abteilungen bei Swissmedic sowie die jeweiligen Dokumentenlinks wurden, wo nötig, aktualisiert. Die bisherige Vorgabe zur Meldung gehäuft festgestellter unerwünschter Arzneimittelwirkung wurde gestrichen und durch einen Verweis auf die relevanten Abschnitte des HMG, der VAM und der FAQ ersetzt. Ferner erfolgten redaktionelle Anpassungen.
Das angepasste Merkblatt ist ab 01.11.2025 gültig.