COVID-19-Pandemie – Überprüfung der Konformität von medizinischen Gesichtsmasken

Landesweite Testkäufe bei Grossverteiler, Apotheken und Drogerien

09.03.2021

Im Rahmen der vorbeugenden Marktüberwachung erinnerte Swissmedic im September 2020 die 20 umsatzstärksten Schweizer Detailhändler sowie ausgewählte nationale Fachverbände an die gesetzlichen Bestimmungen bei der Abgabe von medizinischen Gesichtsmasken an das Publikum.

Zur Überprüfung der Einhaltung hat Swissmedic im November und Dezember 2020 die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen der Produktinformation von medizinischen Gesichtsmasken anhand von Stichproben überprüft. Dabei wurden über die Schweiz verteilt insgesamt 45 verschiedene medizinische Gesichtsmasken beschafft, dokumentiert und bewertet, 40 davon bei Grossverteiler (stationär und online).

Bei 85% der überprüften medizinischen Gesichtsmasken handelte es sich um die Typen II oder IIR gemäss EN 14683, bei den restlichen um Typ I oder ohne Angabe des Typs. Die überwiegende Mehrheit der Gesichtsmasken wurden in China hergestellt. Die Rangliste der formalen Nichtkonformitäten wurde angeführt von mangelhaft umgesetzten Sprachanforderungen gefolgt von fehlenden Angaben einerseits zum Bevollmächtigten (EC REP) und andererseits zum Maskentyp gemäss der Norm EN 14863. Sowohl die Erfüllung der Sprachanforderungen als auch die Angabe des Maskentyps und der Norm erachtet Swissmedic als wichtige Produktinformation zur zweckmässigen Auswahl und Anwendung von medizinischen Gesichtsmasken durch das Publikum in einer Pandemiesituation.

Im Rahmen dieser Schwerpunktaktion wurden sechs Verwaltungsmassnahmeverfahren gegen Inverkehrbringer von medizinischen Gesichtsmasken eröffnet, in fünf Fällen wurden die Verfahren mit einem Verkaufsverbot für die nicht konforme Aufmachung abgeschlossen. Im letzten Fall entfernte der Inverkehrbringer die beanstandeten Produkte umgehend und schweizweit aus den Verkaufsstellen und nahm die nicht konformen Gesichtsmasken dauerhaft aus dem Sortiment.