Kurzbericht Zulassung – Welireg®

Kurzbericht Arzneimittelzulassung vom 03.12.2025

Welireg® (Wirkstoff: Belzutifan)

Indikationserweiterung in der Schweiz: 01.07.2025

Arzneimittel (Filmtabletten) zur Behandlung von Erwachsenen mit fortgeschrittenem Nierenzellkrebs (RCC) nach mindestens zwei vorherigen Therapien

Über das Arzneimittel

Das Arzneimittel Welireg enthält den Wirkstoff Belzutifan und wird in Form von Filmtabletten verabreicht.

Welireg wurde am 21.03.2024 von Swissmedic erstmals befristet zugelassen. Das Arzneimittel ist zur Behandlung von Erwachsenen mit der Von-Hippel-Lindau-Krankheit (VHL)[1] bestimmt, die aufgrund von VHL-bedingten Tumoren der Niere (Nierenzellkarzinom), des Gehirns und Rückenmarks (Hämangioblastome des Zentralen Nervensystems) oder der Bauchspeicheldrüse (pankreatische neuroendokrine Tumore) eine Behandlung benötigen und bei denen eine sofortige Operation nicht erforderlich ist.

Mit der vorliegenden Indikationserweiterung vom 01.07.2025 ist Welireg nun zusätzlich zur Behandlung von Erwachsenen mit fortgeschrittenem Nierenkrebs (RCC) zugelassen. Der Krebs ist bei den zu behandelnden Patientinnen und Patienten nicht resezierbar (nicht operativ entfernbar) und trotz zwei oder mehr vorheriger Therapielinien (einschliesslich von sogenannten PD-(L)1- und VEGF-Tyrosinkinase-Inhibitoren), weiter fortgeschritten.

[1] Von Hippel-Lindau-Krankheit (VHL): Seltene, erblich bedingte Erkrankung, bei der sich gut- oder bösartige Tumoren in verschiedenen Organen bilden können.

Wirkung

Der Wirkstoff Belzutifan ist ein Hemmer des sogenannten Hypoxie-induzierbaren Faktors 2 alpha (HIF-2α)[2]. Belzutifan bindet an HIF-2α und blockiert dadurch Regulationsmechanismen in spezifischen Genen, welche die Bildung von Tumoren auslösen können. Durch diesen Wirkmechanismus kann das Tumorwachstum bei Patientinnen und Patienten verlangsamt oder gestoppt werden.

[2] Hypoxie-induzierbarer Faktor 2 alpha (HIF-2α): Ein regulatorisches Protein, welches durch Bindung an Regionen in der DNA spezifische Mechanismen in Genen auslösen kann.

Anwendung

Welireg mit dem Wirkstoff Belzutifan ist rezeptpflichtig.

Welireg ist als Filmtabletten in der Dosis 40 mg erhältlich. Die empfohlene Dosis beträgt 120 mg (3 Filmtabletten à 40 mg) einmal täglich. Die Filmtabletten werden nicht zerkaut und können unabhängig von einer Mahlzeit eingenommen werden.

Die Behandlung mit Welireg wird durch eine medizinische Fachperson, die über Erfahrung in der Anwendung von Krebstherapien hat, eingeleitet und überwacht.

Der Arzt oder die Ärztin wird den Patientinnen und Patienten empfehlen, die Therapie so lange fortzusetzen, bis die Krankheit weiter fortschreitet oder bis schwere Nebenwirkungen auftreten.

Gebärfähige Frauen sollten während der Behandlung mit Welireg und für mindestens 1 Woche nach der letzten Dosis eine hochwirksame Verhütungsmethode verwenden, da der Wirkstoff Belzutifan das ungeborene Kind schädigen kann.

Wirksamkeit

Die Wirksamkeit der Indikationserweiterung von Welireg wurde in einer klinischen Studie namens LITESPARK-005 untersucht, bei der Welireg (Belzutifan) mit Everolimus (zugelassenes Krebsarzneimittel) verglichen wurde. Insgesamt nahmen 746 Patientinnen und Patienten mit nicht operablem Nierenzellkarzinom (RCC), deren Erkrankung trotz vorheriger Therapien mit PD-(L)1- und VEGF-Tyrosinkinase-Inhibitoren fortgeschritten war an der Studie teil.

Die Studie zeigte unter einer Behandlung mit Welireg eine statistisch signifikante Verbesserung der progressionsfreien Überlebenszeit (PFS)[3] während des gesamten Studienbeobachtungszeitraums, auch wenn das PFS zum Zeitpunkt des medianen PFS für beide Behandlungsgruppen identisch war (5.6 Monate). Auch die objektive Ansprechrate (ORR)[4] war für die Welireg Behandlung signifikant höher (22 % gegenüber 3.5 % bei Everolimus).

[3] Progressionsfreies Überleben (PFS): Zeitspanne zwischen dem Start einer Behandlung oder einer klinischen Studie und dem Beginn des Fortschreitens der Krankheit oder dem Tod der Patientin oder des Patienten.

[4] Objektive Ansprechrate (ORR): Die objektive Ansprechrate beschreibt den Anteil der Patientinnen und Patienten mit klinisch relevanter Reduktion der Tumorgrösse.

Vorsichtsmassnahmen, unerwünschte Wirkungen & Risiken

Welireg darf bei einer Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem der Hilfsstoffe nicht angewendet werden.

Die häufigsten unerwünschten Wirkungen unter Welireg, die mehr als 10% der Patientinnen und Patienten betraf waren Blutarmut, Müdigkeit/Erschöpfung, Schmerzen des Muskel- und Skelettsystems, Übelkeit, Kopfschmerzen, erhöhte Leberfunktionswerte, Atemnot, Verstopfung, Schwindel und Minderversorgung des Körpers mit Sauerstoff.

Es ist wichtig, den Sauerstoffgehalt und die Blutwerte regelmässig zu überwachen. Dosisanpassungen könnten erforderlich sein, insbesondere bei ernsthafteren unerwünschten Wirkungen.

Alle Vorsichtsmassnahmen, Risiken und weitere mögliche unerwünschte Wirkungen sind in der Patientinnen- und Patienteninformation (Packungsbeilage) sowie in der Fachinformation aufgeführt.

Begründung des Zulassungsentscheids

Derzeit gibt es nur begrenzte Behandlungsoptionen für Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom (RCC), insbesondere nach erfolglosen Behandlungen mit PD-(L)1- und VEGF-Tyrosinkinase-Inhibitoren. Welireg mit dem Wirkstoff Belzutifan bietet eine neue Behandlungsoption mit einem anderen Wirkmechanismus als die bisherig verfügbaren systemischen Therapien. In klinischen Studien wurde gezeigt, dass Welireg das Fortschreiten der Krankheit verlangsamen kann. Gegenüber der Vergleichstherapie Everolimus zeigte Welireg niedrigere Raten von unerwünschten Wirkungen die zum Behandlungsabbruch oder Tod führten.

Unter Berücksichtigung aller Risiken und Vorsichtsmassnahmen und aufgrund der vorliegenden Daten überwiegen die Vorteile dieser Behandlung die Risiken.

Swissmedic hat daher die Indikationserweiterung für Welireg zur Behandlung von Erwachsenen mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom (RCC) nach mindestens zwei vorangegangenen Therapieansätzen in der Schweiz zugelassen.

Weitere Informationen zum Arzneimittel

Information für medizinisches Fachpersonal:

Information für Patientinnen und Patienten (Packungsbeilage):

Weitere Fragen beantworten Gesundheitsfachpersonen.

 

Der Stand dieser Information entspricht demjenigen des SwissPAR. Neue Erkenntnisse über das zugelassene Arzneimittel fliessen nicht in den Kurzbericht Arzneimittelzulassung ein.

In der Schweiz zugelassene Arzneimittel werden von Swissmedic überwacht. Bei neu festgestellten unerwünschten Arzneimittelwirkungen oder anderen sicherheitsrelevanten Signalen leitet Swissmedic die notwendigen Massnahmen ein. Neue Erkenntnisse, welche die Qualität, die Wirksamkeit oder die Sicherheit dieses Medikaments beeinträchtigen könnten, werden von Swissmedic erfasst und publiziert. Bei Bedarf wird die Arzneimittelinformation angepasst.