Institutsrat

Der Institutsrat ist das Aufsichtsorgan von Swissmedic. Er setzt sich aus höchstens sieben Mitgliedern zusammen und wird vom Bundesrat ernannt, der auch den Präsidenten oder die Präsidentin bestimmt. Drei Mitglieder können von den Kantonen vorgeschlagen werden. Die Dauer eines Mandats beträgt vier Jahre. Die Aufgaben des Institutsrats lehnen sich an diejenigen eines Verwaltungsrates einer Aktiengesellschaft an.

Gegenwärtig setzt sich der Institutsrat aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

Präsident


Mitglieder

Chefarzt Kantonsspital Fribourg


Vorsteher des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt


Direktor Institut für Gesundheitsrecht Neuenburg, Neuenburg


Statthalter von Appenzell Innerrhoden


Im Ruhestand; Chefärztin Intensivmedizin Erwachsene Universitätsspital Lausanne (CHUV)


Kantonsapotheker, Gesundheits- und Sozialdepartement, Kanton Tessin


https://www.swissmedic.ch/content/swissmedic/de/home/ueber-uns/organisation/institutsrat.html