Aufgrund fehlender Rückstandsregelung für den Wirkstoff Levamisol in der Milch dürfen die eingangs erwähnten Tierarzneimittel, welche Levamisol enthalten, nicht mehr für Tiere verwendet werden, deren Milch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Für weitere Informationen zur Anwendung konsultieren Sie bitte die genehmigten Fachinformationen der jeweiligen Tierarzneimittel.
Die Texte der Arzneimittelinformation werden mit einer Umsetzungsfrist angepasst. Auch wenn es noch einige Zeit dauern wird, bis die neu gekennzeichnete Ware den Markt erreicht, müssen Anwender bereits heute die angepasste Absetzfrist/Wartezeit beachten.