Abgrenzungsfragen im Veterinärbereich

Gemäss Art. 4 des Heilmittelgesetzes sind Arzneimittel, zu denen auch Tierarzneimittel gehören, Produkte chemischen oder biologischen Ursprungs, die zur medizinischen Einwirkung auf den menschlichen oder tierischen Organismus bestimmt sind oder angepriesen werden, insbesondere zur Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten, Verletzungen und Behinderungen.

Von den Tierarzneimitteln abzugrenzen sind insbesondere Futtermittel, Biozidprodukte oder Zubereitungen gemäss Chemikalienrecht, sogenannte «Tierpflegeprodukte» (Liste nicht abschliessend). Bestimmte Produkte liegen im Grenzbereich zweier Produktkategorien und deren Einstufung ist immer eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung sämtlicher Merkmale.

Weiterführende Informationen zu den verschiedenen rechtlichen Grundlagen der einzelnen Produktkategorien sowie Angaben zu den jeweils zuständigen Stellen finden sich weiter unten auf dieser Seite, insbesondere im Merkblatt «Produkte rund um das Tier – eine Übersicht»

Kontakt und weitere Informationen

Fragen zu Tierarzneimitteln
Swissmedic
Abteilung Tierarzneimittel
Hallerstrasse 7
3012 Bern
+41 58 462 02 23
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