Fragen und Antworten zu Anforderungen an Verpackung und Labelling von Arzneimitteln zur Verhütung und Bekämpfung der Covid-19 Erkrankung

Geltungsbereich
Gestützt auf die Art. 21 Abs. 1 der Covid-19-Verordnung 3 (SR 818.101.24) kann Swissmedic im Rahmen der Prüfung von Zulassungsgesuchen auf der Grundlage einer Nutzen-/Risiko-Analyse bei diesen Arzneimitteln Abweichungen von den geltenden heilmittelrechtlichen Vorgaben bewilligen. Die untenstehenden Fragen und Antworten stützen auf diese Regelung der Covid-19-Verordnung 3 und gelten grundsätzlich für Arzneimittel zur Verhütung und Bekämpfung der Covid-19 Erkrankung.