Wie verhält es sich bei Stockout und der Einfuhr des Produkts mit ausländischer Aufmachung? Gilt das noch als Sonderbewilligung?

B-471
Die Einfuhr von kleinen Mengen durch eine (Medizinal-) Fachperson ist weiterhin nach den Bestimmungen vom Art. 49 AMBV möglich. 
 

Letzte Änderung 23.01.2019

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