Bleibt die Bewilligung Einfuhr von in CH nicht zugelassenen Arzneimitteln im Auftrag von Medizinalperson exkl. Marktfreigabe bestehen? Wer darf Endfreigabe tun?

B-466
Diese Bewilligung bleibt bestehend. Eine Marktfreigabe ist in diesem Fall nicht relevant. 
 

Letzte Änderung 28.12.2018

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