Wozu braucht es die Bewilligung „ im Auftrag einer Medizinalperson“, wenn jetzt eine Fachperson ohne gesuch, nur noch auf Meldung SELBST einführen kann?

B-457
Manche Medizinalpersonen möchten einen Grossisten mit der Abwicklung der Einfuhr beauftragen. Die entsprechende Bewilligung wird dem Grosssiten diese Einfuhr von in der Schweiz nicht zugelassenen Arzneimitteln legal ermöglichen.
 

Letzte Änderung 28.12.2018

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