Sind die Tätigkeiten analytische Qualitätskontrolle und Technische Freigabe in der Bewilligung und im GMP Zertifikat seperat aufgeführt?

B-422
Ja. Mit der neuen Bewilligungsvorlage müssen diese Tätigkeiten immer separat beantragt werden, auch wenn die Qualitätskontrolle nur die eigenen hergestellten Arzneimittel betrifft. 
 

Letzte Änderung 28.12.2018

Zum Seitenanfang