können 2FvPs angemeldet werden, die dann für unterschiedliche Produkte zuständig sind? Die Produktezuständigkeit müsste dabei der Swissmedic bekannt sein?

B-412
Es sind grundsätzlich zwar mehrere FvP möglich, allerdings nur wenn eine klare Verantwortlichkeitsabgrenzung nachgewiesen ist. Zudem muss  klar geregelt sein, wer die schlussendliche  Verantwortung für die Qualitätssysteme hat.
 

Letzte Änderung 28.12.2018

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