Warum ist die Bewilligung im Einzelfall 36.2 AMBV in 49 AMBV neu gestrichen worden?

B-406
In Zukunft wird für Humanarzneimittel keine "Sonderbewilligungen" mehr geben, woraus eine Entburokratisierung  entsteht

 

 

Letzte Änderung 28.12.2018

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