Müssen Spital Apotheken, die anderen Spital Apotheken (>5) unregelmässig Arzneimittel verkaufen in Zukunft eine Grosshandels Bewilligung haben?

B-377
Schon nach "altem" Recht ist im Prinzip dafür eine Grosshandelsbewilligung notwendig. Neu ist eine Grosshandelsbewilligung für Apotheken mit Detailhandelsbewilligung nicht mehr nötig, wenn nicht mehr als 5 Apotheken beliefert werden, wobei der entsprechende Artikel 20 Abs. 2-4 AMBV erst am 1. Janaur 2020 in Kraft treten wird.
 

Letzte Änderung 28.12.2018

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