Blutsepende Anh. 5 Ziff. 2.6 revAMBV: "Für [...] spezielle Situationen können zusätzliche Tests erforderlich werden." Wer entscheidet darüber?

B-370
Wenn es notwendig ist zusätzliche Test durchzuführen, um den Schutz der Empfänger gewährleisten zu können, so sind grundsätzlich die Hersteller verpflichtet, diese Tests durchzuführen oder durchführen zu lassen, und nur Produkte freizugeben, wenn die Testresultate den Anforderungen entsprechen. 

 

 

Letzte Änderung 03.01.2019

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