Reicht eine Bewilligung zum Handel im Ausland aus, um Herstellaufträge für Produkte zu erteilen, welche nicht in die Schweiz eingeführt werden sollen?

B-363
Nein. Die Bewilligung für den Handel im Ausland berechtigt nicht zur Erteilung von Herstellungsaufträgen (Art. 21 Abs 3 AMBV). 

 

 

Letzte Änderung 28.12.2018

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