generelle und spez dok zur techn freigabe durch lohnhersteller sind verfügbar - müssen diese dokumente physisch/elektronisch vorhanden sein? bei jedem batch?

B-342

 

 
Eine Marktfreigabe muss für jeden Batch vorgenommen werden. Somit müssen die relevanten Dokumente auch für jeden Batch verfügbar sein. Die Art der Verfügbarkeit, ob elektronisch oder physisch, muss in den Arbeitsanweisungen definiert sein. 

Letzte Änderung 28.12.2018

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