Können Batch Production Records beim Lohnhersteller aufbewahrt werden mit vertragl. Regelung dass Records jederzeit zur Verfügung gestellt werden?

B-341

 

 
Die Batch Production Records können beim Lohnhersteller aufbewahrt werden. Für die technische Freigabe müssen aber die relevanten Informationen zur Verfügung stehen  und geprüft werden. Bei der Marktfreigabe kann sich die FvP u.a. auf Chargenzertifikate der Hersteller abstützen, sofern die Qualifizierung des Auftragnehmers diese Aspekte spezifisch mit berücksichtigt hat.

Letzte Änderung 28.12.2018

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