FvP ist in inhabergeführten Apotheken = der Geschäftsführer = Inhaber. Muss hier jeweils eine Ausnahme beantragt werden und wie ist kleiner Betrieb definiert??

B-339
Als Richtwert gilt die Grössenordnung von zirka 20 Mitarbeitern, jeder Fall wird jedoch einzeln beurteilt.
Die FvP muss in ihren Entscheiden aber trotzdem unabhängig von Geschäftsinteressen bleiben.
 

Letzte Änderung 27.12.2018

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