Dürfen mit Bew. zum Handel im Ausland für nicht verwendungsfertige AM auch Komponenten wie Primärpackmittel + Hilfsstoffe gehandelt werden?

B-333
Primärpackmittel und Hilfsstoffe entsprechen der Definition von Arzneimitteln nicht. Deshalb besteht keine Bewilligungspflicht für deren Handel.
 

Letzte Änderung 28.12.2018

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