Muss ein Unternehmen mit Bewilligung zum „Handel im Ausland“ bei Handel mit Schweizer Grosshändlern (mit Import Bewilligung) auch eine Mäkler Bewilligung haben?

B-317
Ja, wenn Mäklertätigkeiten ausgeübt werden (siehe Definitionen im Obligationenrecht). "Handel im Ausland" ist beschränkt auf Tätigkeiten mit Handelspartnern im Ausland. 
 

Letzte Änderung 28.12.2018

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