Gilt die Pflicht zur Meldung des Verdachts auf Meldung des illegalen Handels nur in der CH zugelassene Arzneimittel? Oder auch Handel im Ausland von CH Firmen?

B-302
Jeder Verdacht im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Unternehmens oder seinen Produkten muss unabhängig vom Ort angezeigt werden.

 

 

Letzte Änderung 03.01.2019

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