Wird es ein MRA mit der MHRA geben? In welchem Zeitraum?
| Wir
können bestätigen, dass Brexit in Bezug auf die GMP-Konformität von
Herstellaktivitäten von zugelassenen Produkten (inkl. QK und technische
Chargenfreigabe) keine wesentliche Auswirkung haben wird. Ab dem Brexit wird UK/MHRA zwar nicht mehr
ein MRA-Partner sein jedoch weiterhin eine PIC/S Participating Authority
bleiben und auf der Swissmedic-Liste
„Länder mit anerkanntem GMP Kontrollsystem“ weiter aufgeführt sein.
Die Zuständigkeite für MRA liegt beim SECO. |