Wenn Umsetzung der Volldeklaration bereits ok ist, muss dies gemeldet werden oder prüft swissmedic dies proaktiv?

B-277
Dies sollte Swissmedic spätestens mit Fälligkeit des Gesuches um Anpassung an die neuen Anforderungerungen an die AMZV gemeldet werden.

 

 

Letzte Änderung 23.01.2019

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