Injektabilia etc: Neu muss die Fachinformation den Fachpersonen in 3 Sprachen zur Verfügung zu stellen. Heisst das: Keine Packungsbeilage mehr?

Siehe auch 112, die Pflicht eine Packungsbeilage beizulegen bleibt grundsätzlich bestehen.

A-279

Letzte Änderung 21.03.2019

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