Wie ist der Schutz, wenn Firma A eine Kombinationsstudie mit einem Wirkstoff von Firma B macht? Gilt der Unterlagenschutz gegenüber Firma B, oder kann diese die Indikation in die Arzneimittelinformation aufnehmen?

Steht ein Wirkstoff unter Unterlagenschutz, dann wird dieser in jedem Fall geltend gemacht, es sei denn die entsprechende Zulassungsinhaberin verzichtet explizit darauf.

A-221

Letzte Änderung 20.03.2019

Zum Seitenanfang