Welche Änderungen werden noch mit einer Verfügung Gutheissung abgeschlossen und für welche gibt es keine Verfügung mehr?

Keine Verfügung gibt es zukünftig für Änderungen der Typen IA, IAIN und IB bei Gutheissung. Bei den genannten Typen gibt es eine Verfügung bei Abweisung (IA, IAIN und IB), Nichteintreten (IB) und bei Gutheissung mit Auflagen (IB) und Gutheissung mit neuem Packungscode (IB). Typ II Änderungen und Zulassungserweiterungen werden in jedem Fall mit Verfügungsschreiben abgeschlossen.

A-191

Letzte Änderung 14.03.2019

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