In der EU gibt es für Consequencial Changes Gebührenerlass. Ist diese Möglichkeit in der Schweiz aufgehoben?

Mit den Consequencial Changes in der EU sind die zusammenfassbaren Gesuche, welche gemeinsam eingereicht werden können, gemeint. In der Schweiz sind dies die Mehrfachgesuche, welche auf die Erstzulassungsgebühr des Arzneimittels plafoniert werden. Bei der Schweizer Regelung müssen die Gesuche inhaltlich nicht zusammenhängen. Es empfiehlt sich aber trotzdem, die Gesuche sinnvoll zu bündeln, insbesondere bei verschiedenen Fristenläufen, da immer die längste Frist für alle Gesuche eines Mehrfachgesuches zur Anwendung kommt.

A-148

Letzte Änderung 11.03.2019

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