Müssen pädiatrische Prüfkonzepte auch für Komplementärarzneimittel eingereicht werden?

Nein, ausschliesslich für Zulassungen nach Art. 11 HMG und für Orphan Drug Arzneimittel. Der Geltungsbereich ist in der Wegleitung Pädiatrisches Prüfkonzept genauer umschrieben.

A-127

Letzte Änderung 18.03.2019

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