Ital. Fi bei Spitalprodukten muss nicht mehr als Packungsbeilage zu Verfügung gestellt werden. Reicht die Publikation oder Vorgaben schriftlich an Spitäler?

Siehe WL "Arzneimittelinformation für Humanarzneimittel", Erläuterungen zur Patienteninformation, Teil A, Kapitel 1.2 (S.21).

A-122

Letzte Änderung 07.03.2019

Zum Seitenanfang