Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur vertrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zugelassen sind. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.
Müssen die Formatvorlagen für FI und PI auch für laufende Gesuche verwendet werden und wenn ja per wann?
Nein
A-068
Letzte Änderung 08.03.2019