Es gibt AM ohne Arzneimittelinformation (Kat. D und E). Muss die Information auf dem AM (Etikette, Faltschachtel) zukünftig auch in italienisch vorhanden sein?

Nein, die Angaben in den Packmitteltexten sind nach wie vor in mindestens 2 Amtssprachen abzufassen (VAM, Art. 26 Abs. 1).

A-046

Letzte Änderung 18.03.2019

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