Wird die Zulassung neuer Packungen oder Dosierungen nicht mehr verfügt?

Zulassung neuer Packungen ist neu eine Änderung A.102, Typ IB. Bei Var. Typ IB gibt es zukünftig kein Schreiben Verfügung Gutheissung mehr, mit 2 Ausnahmen: falls Packungscodes oder Auflagen verfügt werden. Entsprechend werden neue Packungen weiterhin verfügt.
Zulassung neuer Dosisstärken ist eine Zulassungserweiterung (Z.2.c), welche nach wie vor verfügt werden.

A-033

Letzte Änderung 20.03.2019

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