Gelten die Prozesse nach Art. 14 Abs. 1 Bst. a bis-quater HMG nur für Synthetika oder können z.B. auch Biologika, Phytoarzneimittel, Transplantatprodukte oder Impfstoffe nach in diesen Verfahren eingereicht werden?

Auch Phytoarzneimittel können nach Art. 14 Abs. 1 Bst. a bis-quater HMG eingereicht werden. Die Anwendung der Verfahren ist nicht auf bestimmte Produkttypen eingeschränkt.

A-032

Letzte Änderung 19.03.2019

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